Bestimmungen für das Angeln am Rhein in Nordrhein-Westfalen
- Erlaubt sind 1 Fliegenrute oder 1 Spinnrute oder 2 Handangeln (mit Grund- oder Posenmontagen)
- Das Angeln auf dem Rhein mit dem Boot ist verboten.
- Die jährlichen Fänge von Aalen (Anguilla anguilla) sind nach Zahl und Länge zum Ende des Kalenderjahres mitzuteilen. Eine Fangliste ist dazu zu führen!
- Fangmengenbegrenzung: Aale, Hechte, Karpfen, Zander – höchstens 3 Stück pro Art und Tag.
- Der Einsatz von Setzkeschern, Köderfischsenken sowie lebenden Köderfischen ist verboten.
- Wiedereinbürgerung von Langdistanzwanderfischen (ganzjährige Schonzeit) wie Lachs, Meerforelle, Nordseeschnäpel und Maifisch: eventuelle Fänge sind der Rheinfischereigenossenschaft telefonisch (02235 / 95 92 29) oder per E-Mail ( info@rheinfischerei-nrw.de) zu melden.
- Der Angelplatz ist sauber zu halten. Am Rhein gibt es zudem jährlich den Rhine-Cleanup-Day, an dem Freiwillige am Rheinufer Müll einsammeln.
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